Wie Lange Muss Man Einkommensteuerbescheide Aufheben?


Als Steuerzahler ist es wichtig, seine Einkommensteuerbescheide aufzubewahren. Doch wie lange müssen diese Unterlagen aufgehoben werden? In diesem Artikel erfährst du alles Wissenswerte dazu.

Warum sollte man Einkommensteuerbescheide aufheben?

Die Einkommensteuerbescheide enthalten wichtige Informationen über deine Einkünfte und Steuern, die du gezahlt hast. Sie können als Nachweis gegenüber Behörden oder auch in gerichtlichen Verfahren dienen. Daher ist es ratsam, die Bescheide aufzubewahren.

Wie lange müssen Einkommensteuerbescheide aufbewahrt werden?

Grundsätzlich müssen Einkommensteuerbescheide sieben Jahre aufbewahrt werden, beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Bescheid zugestellt wurde. Das bedeutet, dass du den Bescheid für das Jahr 2020 bis zum 31. Dezember 2027 aufbewahren musst.

Was gilt für besondere Fälle?

In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, die Einkommensteuerbescheide länger aufzubewahren:

  1. Wenn du Immobilien besitzt: Hier ist es ratsam, die Bescheide mindestens 10 Jahre aufzubewahren, da es bei Immobilien oft zu späteren Nachforderungen kommen kann.
  2. Wenn du ein Gewerbe betreibst: In diesem Fall müssen die Bescheide mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.
  3. Wenn du Spendenbescheinigungen hast: Diese müssen bis zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf den Veranlagungszeitraum folgt, aufbewahrt werden.
  4. Wenn du einen Verlustvortrag hast: In diesem Fall müssen die Bescheide so lange aufbewahrt werden, bis der Verlustvortrag vollständig verrechnet wurde.

Wo sollten die Einkommensteuerbescheide aufbewahrt werden?

Die Bescheide sollten an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, an dem sie vor Feuer, Wasser und Diebstahl geschützt sind. Eine Möglichkeit ist, sie in einem verschließbaren Ordner oder Safe zu verstauen. Auch eine digitale Archivierung ist möglich, hierbei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Dateien verschlüsselt und regelmäßig gesichert werden.

Fazit

Die Aufbewahrungspflicht von Einkommensteuerbescheiden beträgt sieben Jahre, beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Bescheid zugestellt wurde. In besonderen Fällen kann es jedoch sinnvoll sein, die Bescheide länger aufzubewahren. Wichtig ist, dass die Bescheide an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.

Quelle:

§147 Abgabenordnung


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