Wie Lange Muss Man Zwischen 2 Krankheiten Arbeiten?


Es kann passieren, dass man als Arbeitnehmer nicht nur von einer, sondern von mehreren Krankheiten betroffen wird. In diesem Fall stellt sich oft die Frage, wie lange man zwischen den Krankheitsphasen arbeiten muss, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung nicht zu verlieren. In diesem Artikel wollen wir uns damit auseinandersetzen und wichtige Informationen zu diesem Thema liefern.

Wie lange muss man zwischen zwei Krankheiten arbeiten?

Grundsätzlich gibt es keine feste Regelung, wie lange man zwischen zwei Krankheitsphasen arbeiten muss. Hier kommt es immer auf den Einzelfall und die Ursache der Erkrankung an. Wenn jedoch eine Krankheit in eine andere übergeht, spricht man von derselben Krankheit und es gibt keine Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit.

Anders sieht es aus, wenn es sich um zwei unabhängige Krankheitsphasen handelt. Hier gilt grundsätzlich, dass man nach einer Arbeitsunfähigkeit wieder mindestens einen Tag arbeiten muss, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung zu behalten. Dies ergibt sich aus § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer ist aufgrund einer Grippe vom 1. bis zum 7. Januar krankgeschrieben. Am 8. Januar geht er wieder zur Arbeit, wird aber am 9. Januar erneut krank. In diesem Fall hat er Anspruch auf Lohnfortzahlung ab dem 9. Januar, da er zwischen den beiden Krankheitsphasen keinen vollen Arbeitstag gearbeitet hat.

Wie wird die Lohnfortzahlung berechnet?

Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig ist, hat er in der Regel Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Dauer der Lohnfortzahlung richtet sich nach dem Arbeitsvertrag und dem Tarifvertrag. Grundsätzlich gilt jedoch, dass der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit das Gehalt weiterzahlen muss.

Die Höhe der Lohnfortzahlung ergibt sich aus dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei Monate. Hierbei werden auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld berücksichtigt. Die Lohnfortzahlung ist jedoch auf eine bestimmte Höhe begrenzt. Diese Grenze ergibt sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz und beträgt derzeit 90 % des Nettoentgelts.

Was muss man bei der Krankmeldung beachten?

Wenn man aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig ist, muss man sich umgehend beim Arbeitgeber krankmelden. Hierbei gibt es eine Reihe von Formalitäten, die man beachten muss.

Zunächst muss man dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit mitteilen und angeben, wie lange man voraussichtlich arbeitsunfähig sein wird. Hierfür gibt es spezielle Formulare, die von der Krankenkasse bereitgestellt werden. Diese muss man ausfüllen und an den Arbeitgeber schicken.

Zusätzlich muss man auch den behandelnden Arzt informieren und sich von ihm eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Diese Bescheinigung muss man dem Arbeitgeber umgehend vorlegen.

Was passiert, wenn man sich nicht krankmeldet?

Wenn man sich nicht rechtzeitig beim Arbeitgeber krankmeldet, kann dies zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. In der Regel erwartet der Arbeitgeber, dass man sich spätestens am dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit krankmeldet.

Wenn man diese Frist nicht einhält, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen oder sogar eine fristlose Kündigung aussprechen. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich rechtzeitig und korrekt krankmeldet, um arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Wie kann man sich vor einer erneuten Krankheit schützen?

Um sich vor einer erneuten Krankheit zu schützen, gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die man ergreifen kann. Eine gesunde Ernährung, ausreichend Bewegung und genügend Schlaf können dazu beitragen, das Immunsystem zu stärken und Krankheiten vorzubeugen.

Auch regelmäßiges Händewaschen und die Vermeidung von engem Kontakt mit erkrankten Personen können dazu beitragen, das Risiko einer Ansteckung zu minimieren. In manchen Fällen kann auch eine Impfung sinnvoll sein, um sich vor bestimmten Krankheiten zu schützen.

Fazit:

Wie lange man zwischen zwei Krankheiten arbeiten muss, hängt von vielen Faktoren ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Grundsätzlich gilt jedoch, dass man nach einer Arbeitsunfähigkeit wieder mindestens einen Tag arbeiten muss, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung zu behalten.

Um sich vor erneuten Krankheiten zu schützen, ist es wichtig, auf eine gesunde Lebensweise zu achten und Maßnahmen zur Vorbeugung von Krankheiten zu ergreifen.

Referenzquelle:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales. (2021). Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Abgerufen am 1. Oktober 2021, von https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Entgeltfortzahlung-im-Krankheitsfall/entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall.html


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