Wie Lange Kann Man Als Mieter Nebenkostenabrechnung Nachfordern?


Als Mieter zahlt man nicht nur monatliche Mietzahlungen an den Vermieter, sondern oft auch Nebenkosten. Diese werden in der Regel als Vorauszahlungen gezahlt und am Ende des Jahres in einer Nebenkostenabrechnung abgerechnet. Aber wie lange hat man als Mieter eigentlich Zeit, eine Nebenkostenabrechnung nachzufordern?

Die gesetzliche Frist für die Abrechnung

Laut § 556 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen. Der Abrechnungszeitraum umfasst in der Regel ein Jahr. Das bedeutet, dass die Abrechnung für das Kalenderjahr 2020 bis spätestens 31. Dezember 2021 beim Mieter vorliegen muss.

Wenn der Vermieter diese Frist nicht einhält, hat der Mieter das Recht, die Nachzahlung zu verweigern. Das gilt allerdings nur, wenn der Mieter den Vermieter vor Ablauf der Frist zur Erstellung der Abrechnung schriftlich zur Erstellung aufgefordert hat.

Die Verjährungsfrist für die Nachforderung

Wenn die Nebenkostenabrechnung dem Mieter fristgerecht vorgelegt wurde, hat dieser in der Regel zwölf Monate Zeit, um eventuelle Nachforderungen geltend zu machen. Das bedeutet, dass der Vermieter bis zum Ablauf des 31. Dezember des Folgejahres eine Nachforderung stellen kann.

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen: Wenn der Vermieter eine falsche Abrechnung vorgelegt hat oder wichtige Posten vergessen hat, kann der Mieter auch noch nach Ablauf der Frist eine Nachforderung stellen. Hier gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn der Vermieter die Frist nicht einhält?

Wenn der Vermieter die Frist zur Vorlage der Nebenkostenabrechnung nicht einhält, hat der Mieter das Recht, die Nachzahlung zu verweigern. Das gilt allerdings nur, wenn der Mieter den Vermieter vor Ablauf der Frist zur Erstellung der Abrechnung schriftlich zur Erstellung aufgefordert hat.

Kann der Mieter auch noch nach Ablauf der Frist eine Nachforderung stellen?

Ja, wenn der Vermieter eine falsche Abrechnung vorgelegt hat oder wichtige Posten vergessen hat, kann der Mieter auch noch nach Ablauf der Frist eine Nachforderung stellen. Hier gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren.

Was sollte der Mieter tun, wenn der Vermieter die Frist nicht einhält?

Wenn der Vermieter die Frist zur Vorlage der Nebenkostenabrechnung nicht einhält, sollte der Mieter den Vermieter schriftlich zur Erstellung der Abrechnung auffordern. Wenn der Vermieter dann immer noch nicht reagiert, kann der Mieter die Miete mindern oder die Nachzahlung verweigern.

Zusammenfassung

Als Mieter hat man zwölf Monate Zeit, um eine Nachforderung aus einer Nebenkostenabrechnung geltend zu machen. Wenn der Vermieter die Frist zur Vorlage der Abrechnung nicht einhält, hat der Mieter das Recht, die Nachzahlung zu verweigern. Allerdings muss der Mieter den Vermieter vor Ablauf der Frist zur Erstellung der Abrechnung schriftlich zur Erstellung aufgefordert haben. Wenn der Vermieter eine falsche Abrechnung vorgelegt hat oder wichtige Posten vergessen hat, kann der Mieter auch noch nach Ablauf der Frist eine Nachforderung stellen. Hier gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren.

Quelle

§ 556 Abs. 3 BGB


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