Wie Lange Muss Man Kindesunterhalt Zahlen?


Wenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen, steht oft die Frage im Raum, wer für das Kind oder die Kinder finanziell aufkommen muss. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, hat in der Regel seinen Teil bereits durch die Betreuung des Kindes erbracht. Der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, muss hingegen Unterhalt zahlen. Doch wie lange muss man Kindesunterhalt zahlen? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da es von verschiedenen Faktoren abhängt.

Wie lange muss man Kindesunterhalt zahlen?

Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt bis zum Ende der ersten Ausbildung des Kindes. Das bedeutet, dass der Unterhaltspflichtige für seinen minderjährigen Nachwuchs sowie für volljährige Kinder, die noch in der Ausbildung sind, aufkommen muss. Die Ausbildung muss dabei eine sinnvolle und angemessene Vorbereitung auf das spätere Berufsleben sein.

Wie lange muss man Kindesunterhalt zahlen, wenn das Kind volljährig ist?

Wenn das Kind volljährig ist, muss der Unterhaltspflichtige solange Unterhalt zahlen, bis die erste Ausbildung abgeschlossen ist. Das bedeutet, dass der Unterhalt auch während eines Studiums oder einer Berufsausbildung gezahlt werden muss. Allerdings gibt es hier einige Ausnahmen.

Welche Ausnahmen gibt es?

Wenn das Kind bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat, muss der Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt mehr zahlen. Auch wenn das Kind sich weigert, eine Ausbildung zu beginnen oder fortzusetzen, entfällt die Unterhaltspflicht. Ebenso entfällt die Unterhaltspflicht, wenn das Kind bereits ein eigenes Einkommen hat.

Wie hoch ist der Kindesunterhalt?

Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen sowie nach dem Alter und dem Bedarf des Kindes. Dabei gibt es verschiedene Tabellen, die als Orientierungshilfe dienen. Es ist jedoch immer eine individuelle Berechnung notwendig.

Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?

Die Berechnung des Kindesunterhalts erfolgt anhand der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese Tabelle gibt Auskunft darüber, welcher Betrag für das Kind angemessen ist. Dabei wird zunächst das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen ermittelt. Hiervon werden dann bestimmte Beträge abgezogen, wie zum Beispiel berufsbedingte Aufwendungen oder Schulden. Der verbleibende Betrag ergibt das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen.

Wie hoch ist der Mindestunterhalt?

Der Mindestunterhalt beträgt derzeit 393 Euro pro Monat für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr. Für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren beträgt der Mindestunterhalt 451 Euro pro Monat. Für Kinder zwischen zwölf und 18 Jahren liegt der Mindestunterhalt bei 528 Euro monatlich.

FAQ

  1. Muss auch der neue Partner des Unterhaltspflichtigen für den Kindesunterhalt aufkommen?
    Nein, der neue Partner des Unterhaltspflichtigen ist nicht verpflichtet, für den Kindesunterhalt aufzukommen.
  2. Muss der Unterhaltspflichtige den vollen Unterhalt zahlen, auch wenn er selbst kein Einkommen hat?
    Nein, der Unterhaltspflichtige muss nur den Unterhalt zahlen, den er auch tatsächlich leisten kann. Wenn er kein Einkommen hat, kann er eine Herabsetzung der Unterhaltszahlung beantragen.
  3. Muss der Unterhaltspflichtige auch dann zahlen, wenn das Kind den Kontakt abgebrochen hat?
    Ja, der Unterhaltspflichtige ist trotzdem verpflichtet, den Unterhalt zu zahlen. Das Kind hat jedoch die Möglichkeit, den Kontakt zum Unterhaltspflichtigen gerichtlich zu erzwingen.
  4. Muss der Unterhaltspflichtige den vollen Unterhalt zahlen, wenn das Kind bereits ein eigenes Einkommen hat?
    Nein, wenn das Kind bereits ein eigenes Einkommen hat, wird dieses auf den Unterhalt angerechnet. Der Unterhaltspflichtige muss dann nur noch den Differenzbetrag zahlen.

Zusammenfassung

Wie lange man Kindesunterhalt zahlen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt bis zum Ende der ersten Ausbildung des Kindes. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen sowie nach dem Alter und dem Bedarf des Kindes. Die Berechnung des Kindesunterhalts erfolgt anhand der Düsseldorfer Tabelle. Der Mindestunterhalt beträgt derzeit 393 Euro pro Monat für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr.

Quelle: https://www.finanztip.de/kindesunterhalt/


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