Wie Viel Darf Man Bei Grundsicherung Dazu Verdienen?


Die Grundsicherung ist eine staatliche Unterstützung für Menschen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Betroffenen arbeitslos sind oder eine geringe Rente beziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, zusätzlich zum Grundsicherungsbetrag noch etwas dazu zu verdienen. Doch wie viel darf man bei Grundsicherung dazu verdienen? Wir klären auf.

Grundsicherung: Ein kurzer Überblick

Die Grundsicherung soll sicherstellen, dass jeder Mensch in Deutschland ein menschenwürdiges Leben führen kann. Der monatliche Betrag setzt sich aus einem Grundbetrag und eventuellen Zuschlägen zusammen. Der Grundbetrag beträgt derzeit für einen Alleinstehenden 446 Euro im Monat. Hinzu kommen Zuschläge für die Miete sowie für bestimmte Bedarfe, beispielsweise für Krankenversicherungsbeiträge. Ob und in welcher Höhe ein Zuschlag gewährt wird, hängt von den persönlichen Umständen ab.

Zusatzverdienst bei Grundsicherung

Wer Grundsicherung bezieht, darf grundsätzlich auch etwas dazuverdienen. Allerdings gilt hier eine Einkommensgrenze, die nicht überschritten werden darf. Die genaue Höhe dieser Grenze hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend ist beispielsweise, ob der Zusatzverdienst aus einer selbstständigen oder unselbstständigen Tätigkeit stammt. Auch das Alter des Betroffenen spielt eine Rolle. Grundsätzlich gilt jedoch: Wer bei Grundsicherung dazuverdient, muss sich auf eine Anrechnung des Einkommens einstellen.

Anrechnung des Einkommens

Das bedeutet, dass der Zusatzverdienst auf die Grundsicherung angerechnet wird. Das heißt konkret: Je höher das Einkommen ausfällt, desto geringer fällt die Grundsicherung aus. Die Einkommensgrenze, bis zu der kein Abzug erfolgt, liegt derzeit bei 100 Euro im Monat. Verdient man also beispielsweise 200 Euro im Monat dazu, werden 100 Euro auf die Grundsicherung angerechnet. Der verbleibende Betrag von 100 Euro darf behalten werden.

Freibetrag für Erwerbstätige

Wer erwerbstätig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar von einem höheren Freibetrag profitieren. Hier ist entscheidend, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung handelt und wie hoch das Einkommen ist. Grundsätzlich gilt: Je höher das Einkommen, desto niedriger fällt der Freibetrag aus.

Ausnahmen von der Anrechnung

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Anrechnung. So bleibt beispielsweise das Kindergeld bei der Grundsicherung außer Betracht. Auch bestimmte einmalige Einnahmen, beispielsweise eine Erbschaft oder ein Lottogewinn, müssen nicht angerechnet werden.

Fazit

Wer Grundsicherung bezieht, darf grundsätzlich auch etwas dazuverdienen. Allerdings gibt es hier einige Regeln zu beachten. Die genaue Höhe des Freibetrags hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann daher nicht pauschal benannt werden. Wer jedoch die Regeln einhält, kann dazuverdienen und somit ein höheres Einkommen erzielen als nur die Grundsicherung.

FAQ

  1. Wie viel darf man bei Grundsicherung dazu verdienen?
    Die genaue Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise von der Art des Einkommens und dem Alter des Betroffenen. Generell gilt jedoch: Verdienste bis zu 100 Euro im Monat werden nicht angerechnet.
  2. Gilt der Freibetrag auch für Erwerbstätige?
    Ja, es gibt einen Freibetrag für Erwerbstätige. Die genaue Höhe hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise von der Art der Beschäftigung und dem Einkommen.
  3. Welche Einkünfte werden bei der Grundsicherung angerechnet?
    Grundsätzlich werden alle Einkünfte angerechnet, die über dem Freibetrag von 100 Euro im Monat liegen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, beispielsweise das Kindergeld oder bestimmte einmalige Einkünfte.

Quellen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Grundsicherung

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Zweites Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)


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