Wie Lange Muss Man Verheiratet Sein, Um Erben Zu Können?


Wenn ein Ehepartner stirbt, fragen sich viele, ob sie Anspruch auf das Erbe haben. Es ist keine Seltenheit, dass Ehepartner nach dem Tod des Partners in finanzielle Schwierigkeiten geraten. In Deutschland gibt es jedoch ein Gesetz, das Ehepartner schützt und sie für den Fall des Todes des Partners absichert. Aber wie lange muss man verheiratet sein, um erben zu können?

Das Gesetz zum Erbrecht von Ehepartnern

Das Gesetz zum Erbrecht von Ehepartnern besagt, dass der überlebende Ehepartner automatisch Erbe des verstorbenen Ehepartners wird, wenn kein Testament vorliegt. Das bedeutet, dass der überlebende Ehepartner das Recht auf einen Teil des Nachlasses des verstorbenen Ehepartners hat.

Die Höhe des Erbteils hängt davon ab, ob der Verstorbene Kinder hatte oder nicht. Hat der Verstorbene keine Kinder, so erbt der Ehepartner den gesamten Nachlass. Hat der Verstorbene jedoch Kinder, so erbt der Ehepartner die Hälfte des Nachlasses.

Wie lange muss man verheiratet sein, um erben zu können?

Es gibt keine Mindestdauer der Ehe, die erfüllt werden muss, damit der überlebende Ehepartner Anspruch auf das Erbe hat. Ob man erst seit einem Jahr oder seit 50 Jahren verheiratet ist, spielt keine Rolle. Solange man bei Tod des Partners noch verheiratet ist, hat man Anspruch auf das Erbe.

Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen der Ehepartner kein Anrecht auf das Erbe hat. Wenn der Verstorbene ein Testament erstellt hat und darin ausdrücklich angegeben hat, dass der Ehepartner nichts erben soll, hat dieser auch keinen Anspruch auf das Erbe. Das Gleiche gilt, wenn der Verstorbene eine andere Person als Erben eingesetzt hat.

FAQ

Was passiert, wenn der Verstorbene Schulden hatte?

Wenn der Verstorbene Schulden hatte, erbt der überlebende Ehepartner diese nicht automatisch. Die Schulden müssen aus dem Nachlass beglichen werden. Wenn der Nachlass nicht ausreicht, um die Schulden zu begleichen, kann es passieren, dass der Ehepartner für die Schulden des verstorbenen Partners aufkommen muss.

Muss der Ehepartner das Erbe annehmen?

Nein, der Ehepartner muss das Erbe nicht annehmen. Wenn der Nachlass des verstorbenen Partners nur aus Schulden besteht, kann es sinnvoller sein, das Erbe auszuschlagen. Das muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Todes des Verstorbenen geschehen.

Zusammenfassung

Es gibt keine Mindestdauer der Ehe, die erfüllt werden muss, damit der überlebende Ehepartner Anspruch auf das Erbe hat. Solange man bei Tod des Partners noch verheiratet ist, hat man Anspruch auf das Erbe. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Ehepartner kein Anrecht auf das Erbe hat, wenn der Verstorbene ein Testament erstellt hat und darin ausdrücklich angegeben hat, dass der Ehepartner nichts erben soll.

Quellen

https://www.finanztip.de/erbrecht-der-ehegatten/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erben-des-ehepartners-wie-lange-muss-man-verheiratet-sein_175837.html


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